DAS ANGEBOT
Angebote sind für uns freibleibend und unverbindlich. Kaufverträge werden erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Die zu den Auftragsbestätigungen gehörenden Unterlagen wie Abbildungen. Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
DER UMFANG DER LIEFERUNG
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
DER PREIS UND DIE ZAHLUNG
DIE LIEFERZEIT
DER EIGENTUMSVORBEHALT
DER GEFAHRÜBERGANG UND DIE ENTGEGENNAHME
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer der Ware auf den Käufer über. Bei Anlieferung durch uns tragen wir die Gefahr bis zur Anlieferung an der Empfangsstelle. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Einfuhr und Aufstellung übernommen haben.
DIE GEWÄHRLEISTUNG
a) Inlandslieferung
b) Auslandslieferung
c) Im Fall des § 478 BGB gilt folgendes:
DAS RECHT DES KÄUFERS AUF RÜCKTRITT
DAS RECHT DES LIEFERERS AUF RÜCKTRITT
DER GERICHTSSTAND
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind die für Osnabrück maßgeblichen Gerichte zuständig. Wir sind auch berechtigt, den Käufer dort zu verklagen, wo ein Gerichtsstand für ihn nach den allgemeinen Vorschriften begründet ist. Es gilt deutsches Recht.
DER DATENSCHUTZ
Wir sind berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
DIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Stand 13.10.2004